Wir informieren Sie heute über die neueste tierschutzrelevante Entwicklung im Zusammenhang mit der in Deutschland gültigen Tierschutz-Hundeverordnung. Der Verein für das deutsche Hundewesen VDH veröffentlichte gestern ein Schreiben des für Tierschutz zuständigen deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Relevanz für die Ausbildung. Demnach wird es für zulässig angesehen, daß ein Hund mittels einem "weich gepolsterten Stock" berührt oder bedrängt wird. Das entsprechende Schreiben "Stockbelastungstest" des VDH ist als Dateianhang beigefügt.
Die WUSV begrüßt die Ausführungen des BMEL und bittet die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und ggfs. im Wege der Harmonisierung umzusetzen. Wir werden weiter über die Thematik berichten.