1. Weltweite Einführung HD / ED, DNA & Identifikation – konkrete Maßnahmen 2017

    Basis für die geplante weltweite Harmonisierung der Zuchtbestimmungen sind die rasche Einführung von Identifikationssicherung sowie HD/ED Verfahren.

    Der verbindliche Beginn ist per 01.07.2017 im Rahmen einer Übergangsphase vorgesehen, ab 01.07.2018 soll die Vorgehensweise obligatorisch sein. Hunde, die diese Vorgabe nicht erfüllen, erhalten keinen entsprechenden Stempel in den Ahnentafeln. Die Probenentnahme zur Ermittlung der DNA erfordert ein gewisses Maß an Sachkenntnis. Selbige könnte im Rahmen von Schulungen vermittelt werden. Dabei wäre die Einbindung der Kontinental Direktoren denkbar. Ein zwingendes Kriterium zum Ausschluss von Falschmeldungen ist das sogenannte „Vier-Augen-Prinzip“. Zunächst ist lediglich die Einlagerung der eingesandten Proben geplant.

    Den ausländischen Vereinen werden die GoCards zur Verfügung gestellt und zur Auflage gemacht, die Hunde mit einem Chip versehen zu lassen sowie die GoCards zu bestücken. Eine Auswertung soll nur erfolgen, sobald das Tier für die Zucht eingesetzt werden soll bzw. wenn eine HD/ED-Untersuchung stattfindet. Der entsprechende Ahnentafeleintrag erfolgt mittels SV-Prüfstempel.

    Sollten Sie hierzu nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die WUSV-HG, Helga Seidel: helgaseidelREMOVE_THIS@schaeferhundeREMOVE_THIS.de

  2. HD / ED Verfahren

    Es ist eine zentrale Auswertung der Röntgenaufnahmen geplant. Die Aufnahmen müssen in den Ländern vor Ort getätigt werden. Zur angemessenen Schulung ist ein „Grundkurs für Röntgentierärzte“ innerhalb der WUSV erforderlich. Es sind Kurse zur Schulung für die Erstellung von Röntgenaufnahmen geplant, die wahlweise in Deutschland oder in den Ländern vor Ort abgehalten werden.

    Die Initiierung der HD/ ED Verfahren ist ab 01.01.2018 optional und ab 01.07.2018 obligatorisch. Nur zuvor zertifizierte Röntgenärzte werden für die Bildaufnahmen zugelassen sein und die Auswertung soll im Institut in Gießen erfolgen. Bei Auftreten von Unregelmäßigkeiten kann die Lizenz wieder entzogen werden. Die Aufnahmen sollen mittels Digitaltechnik erfolgen. Im Abstand von vier Jahren ist eine Re-Zertifizierung der Röntgenärzte vorgesehen.

    Für die Auswertung werden die derzeit bestehenden Verträge beibehalten, die mittelfristige Zielsetzung sieht allerdings eine Abwicklung über das Institut in Gießen vor. Die Gutachter sind verpflichtet, alle vier Jahre an einer Konsensus-Konferenz teilzunehmen. Bei vermehrtem Auftreten von mangelhaften Aufnahmen und sonstigen Unregelmäßigkeiten ist nach Abmahnung die vorzeitige Kündigung des Vertrages mit dem jeweiligen Gutachter möglich.

    Die WUSV schließt die entsprechenden Verträge mit den Mitgliedsvereinen und der SV übernimmt die Abwicklung.

  3. WUSV-Zuchtbuch – Stufenplan / Weltweite Harmonisierung der Zuchtbestimmungen (Anlage 2)

    Zug um Zug mit den vorgenannten Maßnahmen wird das weltweite WUSV-Zuchtbuch seine Wirkung entfalten. Diese besondere Zertifizierung stellt klar, dass die damit ausgezeichneten Hunde nicht nur nach modernsten Standards gezüchtet sind, sondern auch die angegebene Abstammung garantiert werden kann. Im Zusammenhang mit den weiteren Zuchtvoraussetzungen (siehe Matrix) wird erstmals weltweit die zielorientierte Zucht gebrauchstüchtiger Deutscher Schäferhunde auf einer einheitlichen Basis sichergestellt.

    • Ab wann wird was angeboten?

      Ab dem 01.01.2018 ist die Vorgehensweise optional, ab dem 01.07.2018 wird das WUSV-Zuchtbuch obligatorisch eingeführt.

    • Zertifikat oder Annex

      Grundvoraussetzung ist, dass die Ahnentafeln WUSV geprüft und in den Mitgliedsvereinen anerkannt sind. Das WUSV Zertifikat ist z.B. als Annex zu den FCI Ahnentafeln denkbar und soll die Daten von vier Generationen beinhalten (plus 5. Generation bezüglich der Inzucht).

      Es kann auch ein WUSV-Zertifikatsstempel als Gütekennzeichen vergeben werden.

    • WUSV-AT

      Die Herausgabe eigener WUSV-Ahnentafeln könnte insbesondere für die Länder erfolgen, in denen die FCI noch nicht vertreten ist oder die ihre eigenen Ahnentafeln nicht erstellen können oder wollen.